Mehrwertsteuerberechnung

bei Geschäftskonten, Darlehen und Avalen

Die Kreditgewährung und viele andere Bankdienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Gesetzlich besteht die Möglichkeit, auf diese Steuerfreiheit zu verzichten (Option), sofern die Bankdienstleistungen an einen Unternehmer bzw. ein Unternehmen für dessen unternehmerischen Bereich erbracht werden.

Zur Nutzung dieser Option weisen wir auf Zinsen und Entgelte (z.B. Sollzinsen Kontokorrent und Darlehen, Bereitstellungszinsen für Darlehen, Avalprovisionen, Wechseldiskont, Euro-Kredit-Zinsen, Kontoführungsgebühren, Auslagenerstattung im Rahmen des Abschlusses) bei unternehmerisch genutzten Girokonten, Darlehen und Avalen die gesetzliche Umsatzsteuer aus.

Dies erfolgt bei den Unternehmen, die gesetzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Umsatzsteuer erheben wir zusammen mit der jeweiligen Zins- bzw. Entgeltbelastung. Die Anlage zum Kontoauszug gilt zusammen mit den Kredit- und Darlehensverträgen als Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Somit ist die Umsatzsteuer auf Finanzdienstleitungen genauso zu behandeln, wie Sie es von Ihren sonstigen Eingangsrechnungen mit Umsatzsteuerausweis gewohnt sind.

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