Für die Wahrnehmung unserer Überwachungsfunktionen als Aufsichtsrat stehen wir in einem regen Austausch mit dem Vorstand, unter Nutzung moderner Technik und Kommunikationsmittel. Wir prüfen und bewerten die Tragfähigkeit der uns vom Vorstand vorgelegten Maßnahmen und Konzepte und tragen damit gemeinsam mit Vorstand und Mitarbeitern zu einer weiterhin erfolgreichen Zukunft in einem herausfordernden Umfeld bei.
Im Geschäftsjahr 2023 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und die von ihm gebildeten satzungsmäßigen Ausschüsse ihre nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Jahresabschlussprüfung nach § 53 GenG.
Dazu ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die Geschäftsentwicklung der Bank unterrichten. Die umfassende Berichterstattung erstreckte sich, ebenso wie die sich daraus ergebende Beratung im Gremium, auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Rentabilität sowie die Risiken der Bank. Zusätzlich tagten Kredit‑ und Personalausschuss in besonderen Sitzungen. Aus den Sitzungen dieser Ausschüsse wurde dem Gesamtaufsichtsrat jeweils ausführlich berichtet. Darüber hinaus traf sich der Aufsichtsrat zu einer konstituierenden Sitzung und zu einer Strategiesitzung.
Einen wesentlichen Beratungsgegenstand bildete die jährliche Erörterung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie die daraus abgeleitete Unternehmensplanung der Bank.
Außerdem behandelte der Aufsichtsrat die Prüfungsberichte der Verbandsprüfung, die Compliance‑ und Geldwäschepräventions-Berichte sowie die turnusmäßigen Berichte zum Kreditrisiko, zur Gesamtbanksteuerung und der internen Revision.
Plenum und Ausschüsse fassten sämtliche nach Gesetz und Satzung notwendigen Beschlüsse. Zudem wurden alle wichtigen Vorstandsentscheidungen mit dem Aufsichtsrat besprochen. Zwischen den Sitzungsterminen informierten die Vorstandsmitglieder den Vorsitzenden des Aufsichtsrates jeweils aktuell über bedeutsame Ereignisse und Entscheidungen.
Die zunehmende Regelungsdichte der aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie die Herausforderungen des Megatrends Digitalisierung erfordern eine laufende Aktualisierung der Sachkunde der Aufsichtsratsmitglieder. Hierzu organisiert die Volksbank Göppingen eG eine jährliche Inhouse-Schulung. Zusätzlich bietet der Baden‑Württembergische Genossenschaftsverband in Form von Informations‑ und Fortbildungsveranstaltungen Unterstützung an, die von den Gremiumsmitgliedern gerne angenommen wird.
Nach Auslaufen der satzungsmäßigen dreijährigen Wahlperiode des Aufsichtsrats wählte die Vertreterversammlung am 20. Juni 2023 einen neuen Aufsichtsrat. Herr Dietmar Behrendt hat die satzungsmäßige Altersgrenze erreicht und konnte nicht wieder kandidieren. Wir danken Herrn Behrendt für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt.
In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats wurden der Unterzeichner als Vorsitzender und Herr Hubert Rinklin als dessen Stellvertreter wiedergewählt.
Der Baden‑Württembergische Genossenschaftsverband hat die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 einschließlich des Lageberichts durchgeführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Ebenso wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung seitens des Vorstandes bestätigt. Die Abschlussprüfer haben den Aufsichtsrat in der Sitzung vom 10. Juni 2024 über die wesentlichen Prüfungsergebnisse unterrichtet. Darüber hinaus haben sich alle Aufsichtsratsmitglieder, wie vom Gesetz gefordert, mit dem Inhalt des Prüfungsberichts vertraut gemacht. Das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung wird in der Vertreterversammlung am 27. Juni 2024 bekannt gegeben.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses – unter Einbeziehung des Gewinnvortrags – entspricht den Vorschriften der Satzung.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Prüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen sowie den Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Wir danken unseren Mitgliedern und Kunden für das Vertrauen, das sie uns entgegenbringen, und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.
Dem Vorstand der Bank danken wir für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die umfassende Information.
Für ihre erfolgreiche Arbeit sprechen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand unsere Anerkennung und unseren Dank aus.
Göppingen, den 11. Juni 2024
Der Aufsichtsrat
Dr. Werner Kleinle
Vorsitzender