2 Pflichten des Auftraggebers
2.1 Werden Sie aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, schulde ich/schulden wir Ihnen diesen Betrag - unbeschadet des Fortbestandes der auf Sie gemäß § 774 BGB übergangenen Forderung - als sofort fälligen Kredit.
2.2 Die Bank ist berechtigt, die Bürgschaft dem Begünstigten gegenüber erst dann zu übernehmen, wenn die vereinbarten Sicherheiten bestellt sind und ihr hierüber gegebenenfalls eine Bestätigung vorliegt.
2.3 Alle durch den Abschluss und Vollzug dieses Vertrags einschließlich der Sicherheitenbestellung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
2.4 Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde fällt ein Entgelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis an.
2.5 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt.