Förderprogramm "Soforthilfe Corona"

Für gemeinnützige Vereine sowie soziale und karitative Institutionen

Gemeinnützige Vereine und soziale sowie karitative Institutionen befinden sich teilweise in einer durch die Corona-Pandemie verursachten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage. Es drohen akute Liquiditätsengpässe!

Geht es Ihrem Verein bzw. Ihrer Institution auch so? Dann bieten wir Ihnen hiermit unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung an.

50 x 500 Euro

Gemeinsam mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg e.V. haben wir ein Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und Institutionen aufgesetzt, mit dem wir unbürokratisch helfen können.

Wir wollen Ihnen bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch eine einmalige Spende helfen. Anders als sonst bei den Spendengeldern aus dem VR-GewinnSparen können wir ausnahmsweise auch laufende Betriebskosten für Mieten, Kredite für Räumlichkeiten, Leasingraten, Gehälter usw. mit einer Spende unterstützen. Diese Unterstützung ist ausschließlich im Rahmen der Corona-Krise möglich und auf das Jahr 2020 beschränkt.

Wir stellen 50 Vereinen jeweils 500 Euro als Soforthilfe zur Verfügung.

Wir nehmen keine Anträge mehr an.

Solidarität beginnt vor Ort

Antragsverfahren zur Soforthilfe

Wer wird von uns unterstützt?

Vereine und Institutionen können gemäß der Abgabenordnung Anträge stellen:
Gemeinnützige Zwecke: § 52 Abs. 2 AO Nr. 1 bis 25
Mildtätige Zwecke: § 53 AO
Kirchliche Zwecke: § 54 AO

Zudem muss der Antragssteller eine aktive Bankverbindung zur Volksbank Göppingen eG und seinen Sitz im Geschäftsgebiet der Bank haben.

Was wird von uns unterstützt?

  • Kreditverpflichtungen
  • Miet-, Pacht- und Nebenkosten
  • Gehälter für fest angestellte Mitarbeiter, Bufdis, Trainer, Übungsleiter
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuern
  • Rechnungen, die im Falle einer ausgefallen Veranstaltung trotzdem bezahlt werden müssen

Was können wir leider nicht unterstützen?

  • Reguläre Anschaffungen bzw. Kosten wie Instandsetzungen von Instrumenten, Erneuerung von Vereinskleidung, geplante Umbaumaßnahmen, die noch nicht begonnen haben, ...
  • Kosten, die noch nicht entstanden sind, weil die Veranstaltung beispielsweise noch nicht abgesagt wurde

Hierfür empfehlen wir Ihnen unsere Crowdfunding-Plattform https://www.viele-schaffen-mehr.de/volksbank-goeppingen.
 

Antragsformular

Bitte reichen Sie uns Ihren vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und eingescannten Antrag bis spätestens 30. Mai 2020 an folgende E-Mail-Adresse ein: socialmedia@volksbank-goeppingen.de

Die Volksbank Göppingen eG hat einen Fördertopf in Höhe von 25.000 Euro angelegt. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen ("First come - first serve") nach Ermessen der Volksbank Göppingen eG ausgegeben. Da unser Fördertopf begrenzt ist, bitten wir um Verständnis, wenn wir Anträge ablehnen müssen - auch wenn die vorgegebenen Kriterien erfüllt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung.

Die genehmigten Spenden werden schnell und unbürokratisch überwiesen. Im Nachgang benötigen wir von Ihnen eine Zuwendungsbestätigung. Diese stellen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung.

Aufgrund der hohen Nachfrage nehmen wir keine Anträge mehr an. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Viele schaffen mehr

Ihr aktueller Finanzbedarf ist höher als unsere Sofort-Spende? Dann starten Sie doch einfach ein Crowdfunding-Projekt auf unserer Spendenplattform https://www.viele-schaffen-mehr.de/volksbank-goeppingen. Hier können Sie, anders als bislang, auch Projekte einstellen, die laufende Betriebskosten decken sollen. Die Projektsumme ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

 

Hinweis

Es kann entweder die Soforthilfe in Höhe von einmalig 500 Euro beantragt werden oder die Einstellung eines „Corona“-Projektes auf der Spendenplattform https://www.viele-schaffen-mehr.de/volksbank-goeppingen vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme von beiden Unterstützungen ist leider nicht möglich.