Coronavirus: Informationen, Vorkehrungen und Tipps

Aktuelle Informationen für Gewerbetreibende / Unternehmen

Stand: Dienstag, 10.05.2022

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt alle Bereiche der Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Hier möchten wir Ihnen Unterstützung bieten. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Gewerbetreibende und Unternehmen in dieser herausfordernden Situation zum einen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen - andererseits aber auch zu unterstützen.

Sie ereichen die Kollegen aus dem BusinessCenter unter 07161 620-660.


KfW Sonderkreditprogramm Corona

Die wichtigsten Kriterien zur Kreditvergabe für Sie zusammengefasst

 

Auf Bundesebene hat die KfW ihre Liquiditätshilfen ausgeweitet. Anträge für diese Liquiditätshilfen (Darlehen zu vergünstigten Zinssätzen) müssen über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen Unternehmen die länger als 5 Jahre am Markt sind und denen, die erst am Beginn stehen.

 

Kreditbetrag
Der maximale Kreditbetrag bemisst sich pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) nach folgenden Kriterien:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen

des Antragstellers.

 

Laufzeit des Darlehens
Bis zu 10 Jahren incl., bis zu 2 Jahren keine Tilgung zu Beginn

Konditionen
Die aktuellen Zinssätze und weitere Informationen zur Rückzahlung finden Sie auf den Internetseiten der KfW.

Sicherheiten
Bei Kapitalgesellschaften: Selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter

 

Stand 27. April 2020 (ohne Gewähr)

Beantragung des KfW Sonderdarlehens

Wir übernehmen die Beantragung des Darlehens bei der KfW für Sie. Dafür brauchen wir die im folgenden aufgeführten Unterlagen von Ihnen und die ausgefüllte Selbstauskunft (siehe unten). Laut Aussage der KfW sind Auszahlungen frühestens ab 14. April 2020 möglich. Nach vorläufiger Zusage der KfW ist es ggfs. möglich, Mittel über Ihr Kontokorrentkonto vorzufinanzieren.

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen

  • Selbstauskunft (Seite 3 und 4)
  • Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2018
  • Gründungsdatum / Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • Ermittlung des Liquiditätsbedarfs für maximal 18 Monate anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung
  • Wurden de-minimis-Beihilfen in den vergangenen beiden Kalenderjahren erhalten?
    Wenn ja Angaben zu Beihilfeempfänger / Datum der Bewilligung / Beihilfegeber/Aktenzeichen
  • Anzahl Arbeitsplätze zum Antragszeitpunkt und Anzahl Mitarbeiter auf Jahresarbeitseinheiten
  • Gesamte Investitionsaufwendungen im laufenden Jahr
  • Auslandsumsatz des letzten Jahres in %
  • Hat Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet?
    (Auswahl: Ja, kontinuierlich / ja, gelegentlich / nein, keine)
  • Wieviel Prozent des jährlichen Umsatzes hat das Unternehmen in den letzten 5 Jahren mit neuen Produkten / Dienstleistungen erzielt? (Angabe in %)

 

Senden Sie uns alle oben stehenden Unterlagen inkl. der „Selbstauskunft Liquiditätshilfe Corona“ (Seite 3 und 4 der folgenden Checkliste) ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an
businesscenter@volksbank-goeppingen.de.


Information zu Tilgungsaussetzungen zur Liquiditätsentlastungen

Ebenfalls können Tilgungsaussetzungen zur Liquiditätsentlastung für Darlehen bei uns oder bestehende öffentliche Fördermittel, bei denen wir als Hausbank fungieren, geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Berater oder unser BusinessCenter unter der Telefonnummer 07161 620-660.