Individuelle Einsatz-Möglichkeiten

Ob Bauen, Kaufen oder Modernisieren - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Nach einer Frist von 7 Jahren stehen Ihnen die Prämie sowie Ihr Sparguthaben frei zur Verfügung. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.

Auf einen Blick

  • Prämienberechtigt ist jeder Bausparer ab 16 Jahre.
  • Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 Prozent der Sparbeiträge.
  • Alleinstehende erhalten einen staatlichen Zuschuss von maximal 45,06 Euro und Verheiratete maximal 90,11 Euro.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden eine Grenze von 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigen.
  • Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, und Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind an keine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.
  • Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers ist die Prämie ohne Zweckbindung verfügbar.

Den Antrag zur Wohnungsbau-Prämie erhalten Sie mit Ihrem Jahres-Kontoauszug. Diesen reichen Sie ganz einfach bei Ihrer Bank vor Ort ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die staatlichen Förderungen weiter.

Volksbank Göppingen eG
Poststr. 4, 73033 Göppingen
BLZ: 61060500
Online-Baufinanzierung